Hotel Jäger
AGB`s mit Herz!!!

Die Vorfreude auf eine schönes Urlaubwochenende oder auf das ersehnte Bett nach einem langen Tag und der Geschäftsreise soll nicht getrübt werden. Trotzdem kann es vorkommen, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die den Antritt oder das zu Ende bringen Ihres Aufenthaltes unmöglich machen. Ihre Absage ist für Sie und uns mit Nachteilen verbunden.

Im Regelfall stellen wir den Ausfall der Buchung in Rechnung; ein Vorgang,
der immer mit Ärger und Verdruss zu tun hat, gerade dann, wenn Sie schon
durch ein Unglück betroffen sind.

Aus diesem Grund haben wir es uns zu Herzen genommen und folgende
Bestimmung getroffen:

Bei belegbaren Ereignissen wie z.B. plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schweren Unfällen, Todesfällen, Schaden an Ihrem Eigentum (Wohnung oder Haus), möchten wir auf Ausstellung einer Ausfallrechnung verzichten. Dies gilt auch, wenn eines der genannten Ereignisse Ihre nahen Angehörigen betrifft.

Außerdem gelten weiterhin folgende Bestimmungen:
Stornierungen nehmen wir immer mit Bedauern in schriftlicher oder mündlicher Form bis zum Anreisetag um 12.00Uhr an.

Bei Ausnahmen wie z.B. regionalen Ereignissen (Messen, Festen, Konzerten) müssen Stornierungen und Reservierungsänderungen schriftlich bis eine Woche vor geplanter Anreise erfolgen.

Sollte eine Stornierung die genannte Zeitfrist überschreiten, bemühen wir uns, die Zimmer in diesem Falle weiter zu vermitteln. Sollte uns das jedoch nicht gelingen, berechnen wir eine Ausfallrechnung für die erste reservierte Übernachtung in Höhe von 80% des reinen Übernachtungspreises ohne Frühstück.

Stornierungen, die nicht wie aufgeführt erfolgen, werden ebenso in Höhe von 80% des reinen Übernachtungspreises für den gesamten reservierten Übernachtungszeitraum in Rechnung gestellt.  

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen und
heißen Ihre Freunde, Bekannte, Familienangehörigen, Mitarbeiter, Kollegen, Gäste und Kunden gern in unserem Haus willkommen.

Stand Januar 2007